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Seebestattung in Deutschland

Statt einer herkömmlichen Sarg- oder Urnenbestattung auf einem Friedhof ist es seit 1934 in Deutschland auch möglich, eine Seebestattung vorzunehmen.

Dafür wird die Asche in einer speziellen Seeurne außerhalb der sogenannten Dreimeilenzone (speziell eingezeichnete Seegebiete in Seekarten) in der Regel über „Rauhem Grund“ nach den seemännischen Bräuchen dem Meer übergeben.
Der Kapitän spricht dabei die Trauerrede. Mit „Rauhem Grund“ sind Gebiete gemeint, in denen nicht gefischt oder Wassersport getrieben wird. Möglichkeiten bestehen hierfür nahezu in jedem Meer, von Deutschland aus vorwiegend in der Nord- und Ostsee, aber auch im Atlantik oder im Mittelmeer.

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Seeurnen bestehen aus entsprechenden Materialien wie Zellulose, gepresstem Sandstein oder anderen Mineralien (unter anderem niedrig gebrannte Keramikgefäße) und lösen sich innerhalb kurzer Zeit (Vorgabe des Deutschen Hydrographischen Institutes) nach der Beisetzung vollständig im Wasser auf.

Die genauen Koordinaten der Position der Seebestattung werden in das Schiffslogbuch eingetragen. Auf Wunsch erhalten die Angehörigen eine Urkunde mit diesen Koordinaten und einen Auszug aus dem Logbuch des Beisetzungsschiffes.

Voraussetzungen für eine Seebestattung in Deutschland

Eine Seebestattung muss in einigen deutschen Bundesländern behördlich genehmigt werden. Dazu ist es oft notwendig, dass der Verstorbene in besonderer Weise mit der See verbunden war. Dies kann beispielsweise eine frühere Tätigkeit als Seefahrer oder eine tiefe geistige Verbundenheit zur See sein.

Im allgemeinen reicht eine Erklärung der Angehörigen gegenüber den zuständigen amtlichen Stellen aus. Um Zweifeln vorzubeugen, empfiehlt sich, zu Lebzeiten eine Bestattungsverfügung zu hinterlegen, in der später der Wille des Verstorbenen klar erkennbar ist. Außerdem ist es angebracht, sich wie bei der Patientenverfügung die Erklärung von mindestens einer anderen Person bestätigen zu lassen, weil so Zweifel an der Echtheit des Dokuments vermieden werden.

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